Wichtig für Vermieter!

Zum 01.06.2015 wurde das Bestellerprinzip bei Vermietungen von Wohnimmobilien  eingeführt!

Das bedeutet, dass bei Vermietungen über einen Makler die Provisionen zukünftig vom Vermieter getragen werden müssen.Nur in wenigen Ausnahmefällen gilt der Mieter als Besteller.

Lassen Sie sich von uns beraten, warum es für Sie Sinn machen würde, unsere Dienstleistung in Anspruch zu nehmen und welche Kosten auf Sie zukommen würden!

Nutzen Sie unsere individuellen Servicepakete. Sprechen Sie uns an.